Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bottoms Up Beer Germany GmbH
1. Allgemeiner Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bottoms Up Beer Germany GmbH (nachfolgend auch: Bottoms Up Beer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend auch: V+L-Bedingungen).
1.2 Unsere V+L-Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren V+L-Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere V+L- Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von un- seren V+L-Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Die hier aufgestellten V+L-Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der vertragsgegenständlichen Waren durch den Besteller als vom Besteller angenommen.
1.3 Unsere V+L-Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Sämtliche Preis- und Produktangaben von Bottoms Up Beer, insbesondere alle Angaben auf den Homepages www.bottomsupbier.com und www.bottomsupbier.de, sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die Bestellung von Produkten erfolgt per Mail, Fax oder Brief des Bestellers, wobei das Produkt, die genaue Stückzahl und alle weiteren für die Lieferung / Anfertigung notwendigen Angaben – insbesondere die Gestaltung des Magneten für den Becher – sowie der erbetene Liefertermin und dessen Steuer-Nr. bzw. USt-Ident-Nr. anzugeben sind. Die Bestellung ist kein verbindliches Angebot des Bestellers, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines konkreten Angebots seitens Bottoms Up Beer.
2.3 Nach Eingang der Bestellung übersendet Bottoms Up Beer dem Besteller das konkrete Angebot für die bestellten Produkte und teilt den voraussichtlichen Liefertermin mit. Soweit der vertragliche Zweck nicht die genaue Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bestellers erfordert, sind die Darstellung des Liefergegenstands (Fotos, Zeichnun- gen, Abbildungen etc.) sowie die Angabe von dessen (technischen) Daten (Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit etc.) unverbindlich, d.h. sie stellen keine Be- schaffenheitsgarantie dar, sondern dienen lediglich der Beschreibung der Lieferung.
2.4 Bottoms Up Beer ist an das konkrete Lieferangebot für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Die Annahme dieses Angebots und die Freigabe etwaiger Darstellungen, insbesondere die Gestaltung des Magneten für den Becher, etc. erfolgt durch Fax, Brief oder Mail des Bestellers.
2.5 Bottoms Up Beer behält sich das Eigentum / das Urheberrecht an allen von Bottoms Up Beer abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Besteller zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen etc., an Modellen und anderen Unterlagen sowie Hilfsmitteln vor. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheri- ger schriftlicher Zustimmung seitens Bottoms Up Beer zulässig.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Die Verkaufspreise von Bottoms Up Beer lauten auf Euro und sind Nettopreise, ggf. anfallende Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und berechnet. Die Verkaufspreise gelten – vorbehaltlich besonderer Vereinbarung – ab dem unter Ziffer 4.2 bestimmten Erfüllungsort und zwar ausschließlich Verpackung, Fracht Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten, die ebenfalls gesondert berechnet werden, ggf. zzgl. Umsatzsteuer. Zudem hat der Besteller auch sämtliche anfallenden Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und andere gesetzlichen Abgaben – ggf. zzgl. Umsatzsteuer – zu tragen.
3.2 Rechnungsbeträge sind immer innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Rechnung ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, insbesondere erfordert der Abzug von Skonto eine besondere schriftliche Vereinbarung.
3.3 Die Entgegennahme von Wechseln und Schecks gilt nicht als Erfüllung unserer Zahlungsansprüche. Erst die endgültige Einlösung des Schecks oder Wechsels gilt als Zahlung. Dadurch entstehende Kosten sind von dem Besteller zu tragen und werden mit der Übernahme des Wechsels oder des Schecks fällig.
3.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche von Bottoms Up Beer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 Mit Abschluss des konkreten Vertrags (Annahme des Angebots gemäß Ziffer 2.4) er- folgt eine Rechnungstellung durch Bottoms Up Beer. Nach Ausgleich des vollständi- gen Rechnungsbetrags durch den Besteller erfolgt die Bearbeitung der Lieferung durch Bottoms Up Beer, d.h. die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse.
4.2 Wenn zwischen der Rechnungstellung durch Bottoms Up Beer und dem vollständigen Ausgleich des Rechnungsbetrags ein Zeitraum von mehr als 28 Tagen liegt (maßge- bend für die Fristeinhaltung ist der Geldeingang auf dem Konto von Bottoms Up Beer), ist Bottoms Up Beer berechtigt, abweichend von den im Vertrag zu Grunde gelegten Preisen die für die Durchführung der Lieferung aktuellen Preise zu Grunde zu legen und den Mehrbetrag in Rechnung zu stellen. Lehnt der Besteller den Ausgleich des Mehrbetrags ab, so ist Bottoms Up Beer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass der Besteller hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann.
4.3 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz von Bottoms Up Beer in Wildeshausen, so- fern im Angebot seitens Bottoms Up Beer kein anderer Ort angegeben ist. Erfolgt die Lieferung der bestellten Ware im Auftrag von Bottoms Up Beer direkt vom Hersteller an den Besteller, so ist der Erfüllungsort der Sitz des Herstellers. Mit der Übergabe der Ware an den Besteller bzw. der Übergabe der Ware an den mit dem Transport beauftragten Spediteur / Dritten geht die Gefahr auf den Besteller über, d.h. das Transportrisiko geht zu Lasten des Bestellers.
4.4 Der von Bottoms Up Beer mitgeteilte Liefertermin ist eine unverbindliche Vorgabe, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder ver- einbart wurde (Fixgeschäft). Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lie- ferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Fracht- führer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
4.5 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Lieferzeit beginnt nicht vor Beibringung der vom Besteller evtl. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Frei- gaben sowie vor Eingang der vereinbarten Vorauszahlung.
4.6 Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstö- rungen, Verfügungen von hoher Hand, legislative oder administrative Maßnahmen so- wie alle Fälle der Höheren Gewalt – auch bei unseren Lieferanten – befreien Bottoms Up Beer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Ver- pflichtung zur Lieferung oder verlängern die Lieferfrist angemessen. Solche Ereignisse berechtigen Bottoms Up Beer, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Bestel- ler einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Die vorgenannten Umstände sind auch dann von Bottoms Up Beer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorlie- genden Verzuges entstehen. Wird die Lieferung ausgeführt, ist Bottoms Up Beer be- rechtigt, eventuelle Mehrkosten der Ersatzbeschaffung von Rohstoffen zu berechnen und/oder von der Zusammensetzung und den garantierten Werten abzuweichen, so- weit das die Behinderung erforderlich macht und das Interesse des Bestellers nur un- wesentlich beeinträchtigt wird.
4.6 Sollte die Bestellung nicht ausgeführt werden können, weil Bottoms Up Beer ohne Ver- schulden von seinen Lieferanten trotz deren vertraglicher Verpflichtungen nicht belie- fert wird, ist Bottoms Up Beer zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht ver- fügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen werden unverzüglich erstattet, ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
4.7 Bottoms Up Beer ist zu Teillieferungen berechtigt, insbesondere wenn die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist.
4.8 Gerät Bottoms Up Beer mit einer Lieferung in Verzug oder wird eine Lieferung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung von Bottoms Up Beer auf Scha- densersatz nach Maßgabe der Ziffer 5 dieser V+L-Bedingungen beschränkt.
5. Gewährleistungsrechte
5.1 Nach Erhalt der Ware hat der Besteller diese unverzüglich auf Mängel zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich Bottoms Up Beer anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als abgenommen und die Ware als genehmigt (vgl. § 377 HGB). Zeigt sich ein verdeckter Mangel erst später, ist die Mängelanzeige ebenfalls unverzüglich, spä- testens aber innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang Bottoms Up Beer anzuzei- gen.
5.2 Die gelieferte Ware hat nur die sich aus dem Vertrag und den mit der Ware mitüber- sandten Produktbeschreibungen bzw. Bedienungsanleitungen ergebenden Eigenschaf- ten aufzuweisen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere die In- stallation und die Reinigung der Zapfanlagen nur durch (zertifizierte) Fachfirmen erfol- gen dürfen.
5.3 Bei der Lieferung der Produkte sind handelsübliche Abweichungen sowie Abweichun- gen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, zulässig. Zudem ist die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht be-
einträchtigen. Die vorgenannten Abweichungen stellen daher keinen Mangel dar, so- weit sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit widersprechen.
5.4 Soweit ein von Bottoms Up Beer zu vertretender Mangel vorliegt, ist Bottoms Up Beer nach eigener Wahl zur Nachbesserung, zur Nachlieferung, zur Zurücknahme der Ware oder zur Einräumung eines angemessenen Preisnachlasses für den Besteller berech- tigt. Ist Bottoms Up Beer nicht zur Mangelbeseitigung bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die Mangelbeseitigung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Bottoms Up Beer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zu- rückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
6. Haftung
6.1 Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sie bestehen – ins- besondere also auch Schadensersatzansprüche im Rahmen von Gewährleistungs- rechten -, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Bottoms Up Beer, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Die Beschränkung gemäß Ziffer 6.1 auf den Ersatz nur für vorsätzliche und grob fahr- lässig verursachte Schäden gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
6.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 6.1 gilt ebenfalls nicht im Falle der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten, d.h. im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertrags- pflichten. In diesem zuletzt genannten Fall ist der Schadensersatz jedoch auf den typi- scherweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
6.4 In den Fällen des 6.1 und des 6.3 ist der maximale Schadensersatz je Schadensfall auf den Höchstbetrag der für Bottoms Up Beer bestehenden Haftpflichtversicherung begrenzt, dieser Höchstbetrag beläuft sich derzeit auf EUR je Schadens- fall. Die Absicherung eines höheren Risikos ist durch individuelle schriftliche Vereinba- rung des Bestellers mit Bottoms Up Beer gegen Übernahme der entstehenden Mehr- kosten möglich.
7. Verjährung
7.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.
7.2 Die Verjährungsfrist nach Ziffer 7.1 gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Bottoms Up Beer, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
7.3 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen gemäß Ziffer 7.1 und 7.2 mit dem des Gefahrübergangs im Sinne von Ziffer 4.3.
7.4 Die Verjährungsfrist für sonstige Schadensersatzansprüche beträgt 1 Jahr ab Eintritt des Schadens und Kenntnis des Schädigers, dies gilt nicht für Schadensersatzansprü- che wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie im Fal- le der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten).
8. Rückgriff ( 478 BGB )
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen Bottoms Up Beer gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Kunden keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
9. Datenschutz
Alle Daten werden gemäß der Datenschutzgesetze und anderer gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften elektronisch und/oder manuell gespeichert. Soweit zur Geschäftsabwicklung oder nach gesetzlichen Vorgaben notwendig, geben wir die Daten (oder Teile davon) unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auch an Dritte weiter.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit Bottoms Up Beer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts.
10.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser V+L- Bedingungen geschlossen wurden, ist das für den Sitz von Bottoms Up Beer zuständige Gericht.
10.3 Sollte eine Bestimmung in diesen V+L-Bedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen, die auf Basis dieser V+L-Bedingungen geschlossen wurden, unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findesn. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.